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   OLG Hamburg, 15.01.1985 - 12 UF 173/84 R   

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https://dejure.org/1985,10073
OLG Hamburg, 15.01.1985 - 12 UF 173/84 R (https://dejure.org/1985,10073)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.01.1985 - 12 UF 173/84 R (https://dejure.org/1985,10073)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 12 UF 173/84 R (https://dejure.org/1985,10073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1565; ZPO §§ 97, 629b
    Ehescheidung; Ablauf des Trennungsjahres während des Berufungsverfahrens der Scheidungssache; Entscheidung des Berufungsgerichts.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 711
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1981 - 5 UF 104/81

    Getrenntleben ist auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich; Möglichkeit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.1985 - 12 UF 173/84
    Insofern steht die in § 97 Abs. 2 ZPO erwähnte Partei, die in der zweiten Instanz aufgrund neuen Vorbringens obsiegt, derjenigen Partei gleich, die verfrüht die Scheidung begehrt hat, und durch Zeitablauf erst in der zweiten Instanz siegt (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 293; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 628; anders OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 1014).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1983 - 6 UF 87/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.1985 - 12 UF 173/84
    Insofern steht die in § 97 Abs. 2 ZPO erwähnte Partei, die in der zweiten Instanz aufgrund neuen Vorbringens obsiegt, derjenigen Partei gleich, die verfrüht die Scheidung begehrt hat, und durch Zeitablauf erst in der zweiten Instanz siegt (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 293; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 628; anders OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 1014).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1981 - 2 UF 123/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.1985 - 12 UF 173/84
    Insofern steht die in § 97 Abs. 2 ZPO erwähnte Partei, die in der zweiten Instanz aufgrund neuen Vorbringens obsiegt, derjenigen Partei gleich, die verfrüht die Scheidung begehrt hat, und durch Zeitablauf erst in der zweiten Instanz siegt (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 293; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 628; anders OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 1014).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 15 W 52/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer

    Zutreffend hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass in den Fällen, in denen die Rechtsprechung die Voraussetzungen eines Freistellungsanspruchs nach den §§ 670, 257 BGB bejaht hat, die Darlehensbeteiligung des einen Ehegatten ausschließlich oder ganz überwiegend nur dem wirtschaftlichen Interesse des anderen Ehegatten diente (vgl. BGH FamRZ 1989, 835; OLG Hamm FamRZ 1992, 437; OLG Celle FamRZ 85, 711), und dass insoweit ein entscheidender Unterschied zum vorliegenden Fall besteht, in dem das Darlehen im Interesse der Familie aufgenommen wurde und die Beteiligung des Klägers damit gerade nicht ausschließlich oder überwiegend im wirtschaftlichen Interesse der Beklagten erfolgte.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1987 - 7 UF 168/86
    Da solche Rechtsmittelkosten auch dann entstehen, wenn ein verfrüht gestellter Scheidungsantrag in erster Instanz abgewiesen worden ist, in der Berufungsinstanz allerdings wegen zwischenzeitlichen Ablaufs des Trennungsjahres zum Erfolg führt (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1985, 711 ff mwN), erscheint hier eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift geboten.
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